Tipps von Mike Cordes

Gartensauna Baugenehmigung – das sollten Sie beachten

Wenn Sie sich für eine Außensauna entschieden haben, ist der erste Schritt zur privaten Wohlfühloase getan. Bevor Sie jedoch den ersten Saunagang in Ihrem heimischen Garten genießen können, sollten Sie den baurechtlichen Aspekt klären. In welchen Fällen Sie eine Baugenehmigung für die Gartensauna benötigen und was es mit dem sogenannten verfahrensfreien Nebengebäude auf sich hat, verraten wir Ihnen hier.

DER ARTIKEL IM ÜBERBLICK

Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber dienen lediglich als grobe Orientierungshilfe. Als Saunabauer haben wir schon viele Projekte begleitet und wissen, dass örtliche Baubehörden oft im Einzelfall entscheiden. Nehmen Sie daher in jedem Fall vor dem Kauf Ihrer Gartensauna Kontakt zur zuständigen Baubehörde auf. Nur so erhalten Sie eine individuelle und verbindliche Aussage dazu, ob Sie für Ihre Sauna eine Baugenehmigung benötigen.

Wann ist eine Baugenehmigung für die Sauna erforderlich?

Eine Baugenehmigung für eine Außensauna ist immer dann erforderlich, wenn sie nicht als „verfahrensfreies Nebengebäude“ gewertet wird. Fällt sie in diese Kategorie, müssen Sie keine Baugenehmigung einholen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Gebäude bestimmte Voraussetzungen in puncto Größe, Lage und Art erfüllt.

Was es mit dem „verfahrensfreien Nebengebäude“ auf sich hat

In diese Kategorie fallen Bauvorhaben, für die grundsätzlich keine Genehmigung erforderlich ist – sofern fest vorgegebene Bedingungen erfüllt werden. Die ausschlaggebenden Kriterien unterscheiden sich je nach Bundesland.

So gilt eine Gartensauna beispielsweise in Bayern nur dann als verfahrensfreies Nebengebäude, wenn sie eine Größe von 75 m3 nicht überschreitet und im bebauten Bereich errichtet wird. Im Außenbereich ist im südlichsten Bundesland immer eine Baugenehmigung nötig.

Bremen hingegen nimmt die Grundfläche in Quadratmetern als Entscheidungskriterium dafür, ob es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt oder nicht. Um entsprechend klassifiziert zu werden, darf die Außensauna hier maximal 10 m2 groß sein.

Dies zeigt, wie unterschiedlich die einzelnen Bundesländer das Baurecht in Bezug auf eine Gartensauna auslegen. Abgesehen von der Größe und der Lage gibt es viele weitere Faktoren, die die örtlichen Baubehörden bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Welche das sind, folgt an späterer Stelle.

Aktuelle Richtlinien für genehmigungsfreie Gartensaunen

Bundesland Im bebauten Bereich Außerhalb von Ortschaften
Baden-Württemberg 40 m3 20 m3
Bayern 75 m3 Nur mit Genehmigung
Berlin 10 m2 Nur mit Genehmigung
Brandenburg 75 m3 Nur mit Genehmigung
Bremen 10 m2 Nur mit Genehmigung
Hamburg 30 m3 Nur mit Genehmigung
Hessen 30 m3 Nur mit Genehmigung
Mecklenburg-Vorpommern 10 m2 Nur mit Genehmigung
Niedersachsen 40 m3 20 m3
Nordrhein-Westfalen 75 m3 Nur Land-/Forstwirtschaft
Rheinland-Pfalz 50 m3 10 m3
Saarland 10 m2 Nur mit Genehmigung
Sachsen 10 m2 Nur mit Genehmigung
Sachsen-Anhalt 10 m2 Nur mit Genehmigung
Schleswig-Holstein 30 m3 10 m3
Thüringen 10 m2 Nur mit Genehmigung

Wichtig zu wissen: Anders als ein reguläres Gartenhaus gilt eine Außensauna immer als Aufenthaltsraum. Wenn Sie Ihr bestehendes Gartenhaus in eine Sauna umfunktionieren möchten, müssen Sie dies somit immer mit der zuständigen Baubehörde abklären.

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Weitere Kriterien für eine Sauna ohne Baugenehmigung

Abgesehen von der Größe sind weitere Faktoren ausschlaggebend dafür, ob die geplante Gartensauna als verfahrensfreies Nebengebäude eingestuft wird. Wir fassen zusammen, welche Aspekte zu beachten sind und an welchen Stellen Sie eine entsprechende Auskunft einholen können.

Die Bebauungslinien

Für die Platzierung der Gartensauna ist die überbaubare Grundstücksfläche ausschlaggebend – auch Baugrenze genannt. Um von dem verfahrensfreien Bauprozess zu profitieren, muss das Nebengebäude die örtlichen Bebauungsrichtlinien einhalten. Sie unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.


Informationsquelle: Örtlicher Bebauungsplan, einsehbar bei der Gemeindeverwaltung, beim Bauordnungsamt oder beim Stadtplanungsamt.

Der Grenzabstand

Die meisten Bundesländer orientieren sich in Bezug auf die Regelungen zur Grenzbebauung an der Musterbauordnung (MBO). Demnach muss der Abstand einer Außensauna (und anderer Nebengebäude) zur Grundstücksgrenze mindestens 3 Meter betragen.

Eine Unterschreitung dieser Richtlinie – eine sogenannte Grenzbebauung – ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Falls sich dies nicht vermeiden lässt, ist ein Gespräch mit den Nachbarn hilfreich. Mit ihrer schriftlichen Zustimmung ist es leichter, die Baubehörde von dem Vorhaben zu überzeugen.


Informationsquelle: Nachbarschaftsrecht, örtlicher Bebauungsplan und/oder Landesbauordnung.

Holzofen als Saunaofen

Ein Holzofen in der Sauna gilt als Sonderfeuerstelle und ist somit immer genehmigungspflichtig. Einzuhalten sind unter anderem die Brandschutzverordnung und die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV). Zudem gelten in diesem Fall besondere Vorgaben in Bezug auf den Abstand des Schornsteins zum Nachbargrundstück. Beim Einsatz eines elektrischen Ofens entfallen all diese zusätzlichen Schritte.


Informationsquelle: Örtlicher Bezirksschornsteinfeger gemäß Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.

Wasserleitung, Starkstromanschluss und Fundament

Außensaunen mit einem Sanitärbereich oder einem elektrischen Saunaofen müssen fachgerecht angeschlossen werden. Vor allem der Umgang mit Starkstrom ist zwingend von einem Fachmann durchführen zu lassen. Für einfache Fundamente ist meist keine gesonderte Genehmigung erforderlich. Eine Ausnahme gilt vielerorts, wenn zur Errichtung des Fundaments eine Betonplatte gegossen werden soll.


Informationsquelle: Örtliche Baubehörde beziehungsweise die Gemeinde (Wasser und Beton-Fundament) sowie örtlicher Elektrofachbetrieb (Starkstromanschluss).

Welcher Aspekt ist abzuklären? Wo finden sich die nötigen Informationen?
Örtliche Bebauungslinien Gemeindeverwaltung, Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt
Grenzabstand zum Nachbargrundstück Nachbarschaftsrecht, örtlicher Bebauungsplan, Landesbauordnung
Holzofen als Saunaofen Bezirksschornsteinfeger
Wasserleitung und Beton-Fundament Örtliche Baubehörde, Gemeinde
Starkstromanschluss Örtlicher Elektrofachbetrieb

Fazit

Wird eine Außensauna als verfahrensfreies Nebengebäude eingestuft, ist der Bau ohne Genehmigung möglich. Die örtlichen Baubehörden entscheiden, welche Kriterien hierfür erfüllt sein müssen. Je nach Bundesland wird die Größe in Quadratmetern oder Kubikmetern zur Einstufung herangezogen.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Aspekte, die für die rechtskonforme Errichtung einer Gartensauna ausschlaggebend sind. Dies umfasst unter anderem die Bebauungsrichtlinien, den nötigen Grenzabstand und die besonderen Vorgaben zu Holzöfen. Sich vorab einen groben Überblick zu verschaffen, erleichtert die Kaufentscheidung. So ist es möglich, ein Modell auszuwählen, das die örtlichen Größenvorgaben für genehmigungsfreie Bauten einhält.

Eine individuelle Nachfrage bei der zuständigen Baubehörde ist jedoch in jedem Fall unumgänglich. Nur diese Instanz kann eine verbindliche und verlässliche Aussage zum jeweiligen Einzelfall treffen.

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Mike Cordes

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